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Die Gemeinde Lüdinghausen-Land (Amt Lüdinghausen) wird in die Stadt Lüdinghausen (Amt Lüdinghausen) eingegliedert.
In die Stadt Lünen wird die Gemeinde Altlünen (Kreis Lüdinghausen) eingegliedert.
Die Gemeinde Lüdenscheid-Land (Amt Lüdenscheid) - mit Ausnahme der in den §§ 3 Abs. 3, 5 Abs. 2, 6 Abs. 2, 7 Abs. 2, 8 Abs. 1 und 9 genannten Fluren…
Das Amt Lüdinghausen wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Lüdinghausen.
Die Gemeinde Hoetmar (Amt Freckenhorst) wird in die Stadt Freckenhorst (Amt Freckenhorst) eingegliedert.
Die Gemeinden Wüllen und Ammeln (Amt Wüllen) werden in die Stadt Ahaus eingegliedert.
Die Gemeinde Linderhausen (Amt Haßlinghausen) wird - mit Ausnahme der in § 4 Abs. 2 Nr. 5, § 6 Abs. 2 Nr. 2 und § 13 Nr. 1 genannten Flurstücke - in die Stadt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.