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Der Rat der Gemeinde Roetgen wird aufgelöst. § 29 Abs. 2 der Gemeindeordnung findet entsprechende Anwendung.
Der Rat der Stadt Rees wird aufgelöst. § 29 Abs. 2 der Gemeindeordnung gilt entsprechend.
Der Rat der Stadt Lüdinghausen wird aufgelöst. § 29 Abs. 2 der Gemeindeordnung gilt entsprechend.
Das Amt Roetgen wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Roetgen.
Der am 27. September 1964 gewählte Rat der Stadt Coesfeld wird aufgelöst. § 29 Absatz 2 der Gemeindeordnung findet entsprechende Anwendung.
Der am 27. September 1964 gewählte Rat der Stadt Ahlen wird aufgelöst. § 29 Abs. 2 der Gemeindeordnung gilt entsprechend.
Der Kreistag des Kreises Mettmann wird aufgelöst. § 21 Abs. 2 der Kreisordnung findet entsprechende Anwendung.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.