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Der Rat der Stadt Xanten wird aufgelöst. § 29 Abs. 2 der Gemeindeordnung gilt entsprechend.
Der Rat der Gemeinde Roetgen wird aufgelöst. § 29 Abs. 2 der Gemeindeordnung findet entsprechende Anwendung.
Der Rat der Stadt Lüdinghausen wird aufgelöst. § 29 Abs. 2 der Gemeindeordnung gilt entsprechend.
Der Rat der Stadt Rees wird aufgelöst. § 29 Abs. 2 der Gemeindeordnung gilt entsprechend.
Der am 27. September 1964 gewählte Rat der Stadt Ahlen wird aufgelöst. § 29 Abs. 2 der Gemeindeordnung gilt entsprechend.
Der am 27. September 1964 gewählte Rat der Stadt Sendenhorst wird aufgelöst. § 29 Abs. 2 der Gemeindeordnung gilt entsprechend.
Der am 27. September 1964 gewählte Rat der Stadt Hamm wird aufgelöst. § 29 Abs. 2 der Gemeindeordnung gilt entsprechend.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.