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Die in diesem Gesetz genannten Funktionsbezeichnungen und Ämter gelten auch in der weiblichen Form.
Die in diesem Gesetz verwendeten Amts- und Funktionsbezeichnungen gelten für Frauen in der weiblichen und für Männer in der männlichen Sprachform.
Die Funktionsbezeichnungen dieses Gesetzes werden in weiblicher oder männlicher Form geführt.
Die Funktionsbezeichnungen dieses Gesetzes werden in weiblicher oder männlicher Form geführt.
Die Funktionsbezeichnungen dieses Gesetzes werden in weiblicher oder männlicher Form geführt.
Die Funktionsbezeichnungen dieser Verordnung werden in weiblicher oder männlicher Form geführt.
Die Funktionsbezeichnungen dieses Gesetzes werden in weiblicher oder männlicher Form geführt.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.