NRW-27464 — InhaltsübersichtGesetz§ 9 NRW-27464Gesetz zur Gewährung von Sonderurlaub für ehrenamtliche Mitarbeiter in der Jugendhilfe (Sonderurlaubsgesetz) § 8§ 10 Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen). § 8§ 10