§ 2 NRW-27496Gesetz über die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Freireligiöse Landesgemeinde Nordrhein-Westfalen
Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft. Zum Textanfang
§ 2 NRW-27498Gesetz über die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Gemeinschaft der Siebenten-Tags-Adventisten in Nordrhein-Westfalen
Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft. Zum Textanfang
§ 2 NRW-27503Gesetz über die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Mennonitengemeinde zu Krefeld
Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft. Zum Textanfang
§ 2 NRW-27493Gesetz über die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Neuapostolische Kirche im Lande Nordrhein-Westfalen
Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft Zum Textanfang
§ 2 NRW-32523Gesetz zur Zustimmung zum Staatsvertrag über die Hochschulzulassung vom 4. April 2019
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Zum Textanfang
§ 32 NRW-27988Gesetz über die Anerkennung der Verfolgten und Geschädigten der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und über die Betreuung der Verfolgten
Das Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft. Zum Textanfang