§ 2 NRW-27496Gesetz über die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Freireligiöse Landesgemeinde Nordrhein-Westfalen
Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft. Zum Textanfang
§ 2 NRW-27495Gesetz über die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an den Bund Freier evangelischer Gemeinden in Deutschland
Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft. Zum Textanfang
§ 2 NRW-27503Gesetz über die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Mennonitengemeinde zu Krefeld
Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft. Zum Textanfang
§ 2 NRW-27493Gesetz über die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Neuapostolische Kirche im Lande Nordrhein-Westfalen
Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft Zum Textanfang
§ 2 NRW-32523Gesetz zur Zustimmung zum Staatsvertrag über die Hochschulzulassung vom 4. April 2019
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Zum Textanfang
§ 32 NRW-27988Gesetz über die Anerkennung der Verfolgten und Geschädigten der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und über die Betreuung der Verfolgten
Das Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft. Zum Textanfang