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Die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts erfolgt auf der Grundlage der Verfassung der Christengemeinschaft in Nordrhein-Westfalen vom 8. April 1974. Verfassungsänderungen sind dem Kultusminister anzuzeigen.
Die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts erfolgt auf der Grundlage der Verfassung der Evangelisch-methodistischen Kirche in…
Die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts erfolgt auf der Grundlage der Verfassung der Griechisch-Orthodoxen Metropolie von…
Der Christengemeinschaft in Nordrhein-Westfalen werden die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts gemäß Artikel 140 des Grundgesetzes und Artikel 22…
Die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts erfolgt auf der Grundlage der Verfassung für den Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden vom…
Die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts erfolgt auf der Grundlage der Ordnung des Kirchenbezirks Rheinland der Selbständigen…
Die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Herrnhuter Brüdergemeine in Nordrhein-Westfalen erfolgt auf der Grundlage der §§…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.