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Die in Artikel 2 Abs. 1 des 3. Rundfunkänderungsgesetzes vom 18. Juni 1991 (GV. NW. S. 254) getroffene Zuordnung wird wie folgt geändert: Für den Senderstandort Marsberg wird in der Spalte ,,max. Strahlungsleistung in Watt" die Zahl ,,50" durch die Zahl ,,100" und in der Spalte ,,Richtdiagramm" der Buchstabe ,,D" durch ,,ND" ersetzt.
Die nach Artikel 2 Abs. 6 des 3. Rundfunkänderungsgesetzes erfolgte Zuordnung folgender Übertragungskapazitäten zur programmlichen Nutzung für Hörfunk durch den…
Die in § 3 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 des Gesetzes über den Westdeutschen Rundfunk Köln (WDR-Gesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 1993 (GV. NW. S.…
Die in § 3 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 des Gesetzes über den Westdeutschen Rundfunk Köln (WDR-Gesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 1993 (GV. NW. S.…
Die nach Artikel 2 Abs. 1 und Abs. 2 des 3. Rundfunkänderungsgesetzes erfolgte Zuordnung folgender Übertragungskapazitäten an die LfR zur programmlichen Nutzung…
Die nach § 3 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 des Gesetzes über den Westdeutschen Rundfunk Köln (WDR-Gesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 1993 (GV. NW. S.…
Folgende Übertragungskapazität wird zur programmlichen Nutzung für Fernsehen dem WDR zugeordnet: Senderstandort | Kanal | max. Strahlungs- leistung in Watt |…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.