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Die oberste Bauaufsichtsbehörde bestimmt die Prüfämter für Baustatik (Prüfämter). Die Prüfämter nehmen insbesondere folgende Aufgaben wahr:
Typenprüfungen nach § 68 Absatz 6 Satz 6 und 7 BauO NRW 2018,
Prüfung von schwierigen statischen Berechnungen in Sonderfällen und
Prüfung von schwierigen Bauvorhaben besonderer Art, zum Beispiel von Fliegenden Bauten.
Die Prüfämter müssen mit geeigneten Ingenieurinnen oder Ingenieuren besetzt sein. Sie müssen von einer oder einem im Bauingenieurwesen besonders vorgebildeten und erfahrenen Beamtin oder Beamten des höheren bautechnischen Verwaltungsdienstes geleitet werden. Für Organisationen der Technischen Überwachung, die für bestimmte Aufgaben als Prüfämter für Baustatik anerkannt werden, kann die oberste Bauaufsichtsbehörde Ausnahmen von den Anforderungen nach Satz 2 gestatten.
„Prüfingenieurin für Baustatik", ,,Prüfingenieur für Baustatik", „Prüfingenieurin für Brandschutz“ oder „Prüfingenieur für Brandschutz“ ist, wer als solche oder solcher von der obersten Bauaufsichtsbehörde oder einer von ihr bestimmten Behörde anerkannt ist. Personen, die die Anerkennung nicht besitzen, dürfen die Bezeichnung ,,Prüfingenieurin für Baustatik", ,,Prüfingenieur für Baustatik", „Prüfingenieurin für Brandschutz“ oder „Prüfingenieur für Brandschutz“ nicht führen.
Die Prüfämter, die Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure unterstehen der Fachaufsicht der obersten Bauaufsichtsbehörde oder einer von ihr bestimmten Behörde.
Prüfingenieurinnen oder Prüfingenieure und Prüfämter, denen bauaufsichtliche Prüfaufgaben einschließlich der Bauüberwachung und der Bauzustandsbesichtigung…
Die Prüfämter und die Prüfingenieure unterstehen der Fachaufsicht der obersten Bauaufsichtsbehörde oder der von ihr bestimmten Stelle.
Ergibt sich, dass die Prüfung wichtiger oder statisch schwieriger Teile einer baulichen Anlage zu einer Fachrichtung gehört, für die die mit der Prüfung…
Die untere Bauaufsichtsbehörde kann die erforderliche Prüfung der Standsicherheitsnachweise, der Nachweise des Brandverhaltens der Baustoffe und der…
Die Prüfstellen müssen mit geeigneten Ingenieurinnen oder Ingenieuren besetzt sein. Sie müssen von einer oder einem im Bauingenieurwesen besonders vorgebildeten…
Dem Antrag auf Anerkennung als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Baustatik nach § 23 Absatz 1 sind beizufügen:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.