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Berechnungen und Angaben zur Kostenermittlung sind
bei Gebäuden eine nachprüfbare Berechnung des Brutto-Rauminhalts nach DIN 277-1:2016-01 oder für Gebäude, für die landesdurchschnittliche Rohbauwertsätze je m³ Brutto-Rauminhalt nicht festgelegt sind, die Berechnung der veranschlagten (geschätzten) Rohbaukosten,
bei den übrigen baulichen Anlagen sowie anderen Anlagen und Einrichtungen im Sinne von § 1 Absatz 1 Satz 2 BauO NRW 2018 Angaben über die veranschlagten (geschätzten) Herstellungskosten.
Zweiter Abschnitt Anforderungen an bautechnische Nachweise
Sind die Bau-, Erwerbs- oder Erschließungskosten nach § 6 Abs. 4 und 5, den §§ 7 bis 11 ganz oder teilweise nicht oder nur mit verhältnismäßig großen…
die Berechnungen und Angaben zur Kostenermittlung (§ 6),
Angaben über die veranschlagten Herstellungskosten.
die Rechtsgrundlage für die Erhebung der Kosten sowie deren Berechnung.
Kostenberechnungen nach DIN 276 (aufgeteilt in anrechenbare langfristige Investitionskosten und sonstige Anlagegüter),
Die Berechnungen oder Angaben zur Kostenermittlung (§ 6) sind in zweifacher Ausfertigung beizufügen. Die Bauaufsichtsbehörde kann die Einreichung weiterer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.