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Zuständige Landesbehörde für die Anerkennung einer Kleingärtnerorganisation als gemeinnützig und die regelmäßige Prüfung der Geschäftsführung einer als gemeinnützig anerkannten Kleingärtnerorganisation nach § 2 des Bundeskleingartengesetzes vom 28. Februar 1983 (BGBl. I S. 210), in der jeweils geltenden Fassung, ist die Gemeinde.
In den Gemeinden, Gemeindeverbänden und den sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts…
Zuständige Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987…
Stiftungsbehörden sind die Bezirksregierungen, soweit sich nicht aus diesem Gesetz etwas anderes ergibt. Sie sind die nach Landesrecht zuständigen Behörden im…
zuständige Behörde nach dem Tierzuchtgesetz vom 18. Januar 2019 (BGBl. I S. 18) in der jeweils geltenden Fassung für die
Zuständige Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten…
Zuständige Landesbehörde im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 3 der Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten der Pflegeeinrichtungen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.