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Über die Erfahrungen mit diesem Gesetz ist dem Landtag bis zum 1. Juli 2014 und danach alle fünf Jahre zu berichten. Zum Textanfang
Über die Erfahrungen mit diesem Gesetz ist dem Landtag bis zum 1. Juli 2014 und danach alle fünf Jahre zu berichten.
Über die Erfahrungen mit diesem Gesetz berichtet die Landesregierung dem Landtag bis zum 31. Dezember 2026 und danach alle fünf Jahre.
Die Landesregierung hat gegenüber dem Landtag bis zum Ablauf des Jahres 2015 und danach alle sieben Jahre Bericht über die Wirksamkeit dieses Gesetzes zu…
Die Landesregierung überprüft die Auswirkungen dieses Gesetzes und berichtet dem Landtag bis zum 31. Dezember 2023 und danach alle fünf Jahre über die…
Die Landesregierung berichtet dem Landtag bis zum 31. Dezember 2021 über die Erfahrungen mit diesem Gesetz.
Die Landesregierung berichtet dem Landtag spätestens zum 31. Dezember 2026 über die Erfahrungen bei der Anwendung der Teile 1 bis 7 dieses Gesetzes.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.