Gesetze
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Die Landesregierung überprüft die Auswirkungen dieses Gesetzes und berichtet dem Landtag bis zum 31. Dezember 2023 und danach alle fünf Jahre über die Erfahrungen mit diesem Gesetz.
Über die Erfahrungen mit diesem Gesetz berichtet die Landesregierung dem Landtag bis zum 31. Dezember 2026 und danach alle fünf Jahre.
Die Landesregierung berichtet dem Landtag bis zum 31. Dezember 2021 über die Erfahrungen mit diesem Gesetz.
Die Landesregierung hat gegenüber dem Landtag bis zum Ablauf des Jahres 2015 und danach alle sieben Jahre Bericht über die Wirksamkeit dieses Gesetzes zu…
Die Landesregierung berichtet dem Landtag jährlich über die Anwendung dieses Gesetzes sowie nach Ablauf eines fünfjährigen Erfahrungszeitraums über die…
Die Landesregierung berichtet dem Landtag bis zum 31. Dezember 2023 und sodann fortlaufend alle zwei Jahre über die Erfahrungen mit diesem Gesetz.
Die Landesregierung überprüft bis zum 1. Januar 2020 und zum 31. Oktober 2021 die Erfahrungen mit diesem Gesetz und unterrichtet den Landtag über die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.