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Der WDR hat seine Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, daß die stetige Erfüllung seiner Aufgaben gesichert ist.
Er hat die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen regelmäßigen Einnahmen
vorrangig aus Rundfunkbeiträgen,
aus Rundfunkwerbung,
aus den laufenden Erträgen seines Vermögens,
aus sonstigen Einnahmen
zu beschaffen.
Kredite sollen nur zum Erwerb, zur Erweiterung und zur Verbesserung der Betriebsanlagen aufgenommen werden. Die Aufnahme muss betriebswirtschaftlich begründet sein. Ihre Verzinsung und Tilgung aus Mitteln der Betriebseinnahmen, insbesondere der Rundfunkbeiträge, muss auf Dauer gewährleistet sein. Die Aufnahme von Krediten und die Übernahme von Bürgschaften, Garantien oder sonstigen Gewährleistungen bedürfen einer der Höhe nach bestimmten oder bestimmbaren Ermächtigung im Haushaltsplan.
Für die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans, für den Jahresabschluß, den Geschäftsbericht, die Aufgabenplanung und die mittelfristige Finanzplanung des WDR gelten die nachfolgenden Vorschriften.
Das Nähere regelt eine Satzung über das Finanzwesen (Finanzordnung).
Die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Empfängereinrichtungen wenden den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung gemäß Artikel 30 der…
Bei jeder den Vollzug des Haushaltsplans in Einnahmen und Ausgaben betreffenden Bestimmung in einem Basisrechtsakt müssen die in Titel II festgeschriebenen…
Der Haushalt muss in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen sein.
Die Haushaltswirtschaft richtet sich nach der Finanzordnung, die der Verwaltungsrat erläßt. Der Haushalt ist nach den Grundsätzen der Sparsamkeit und der…
Die Haushaltswirtschaft richtet sich nach der Finanzordnung, die der Verwaltungsrat erläßt. Der Haushalt ist nach den Grundsätzen der Sparsamkeit und der…
Bei der Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.