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Für eine vom Verwaltungsrat beschlossene Alters- und Hinterbliebenenversorgung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des WDR oder von Gemeinschaftseinrichtungen des deutschen Rundfunks kann ein Deckungsstock gebildet werden. In diesem Fall sind im Haushaltsplan in der jeweils erforderlichen Höhe Zuführungen zu veranschlagen.
Zur Beschlussfassung über die Bildung und Höhe eines Deckungsstocks ist eine Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Verwaltungsrats erforderlich.
Für Beschlüsse des Verwaltungsrates ist grundsätzlich die Mehrheit der Stimmen seiner anwesenden Mitglieder erforderlich. Die Feststellung des Haushaltsplans,…
Zur Beschlussfassung über die Bildung von Rücklagen ist eine Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Verwaltungsrats erforderlich.
Erforderlich ist ein Zuweisungsbetrag, der in jährlich gleichbleibender Höhe zum Aufbau des benötigten Deckungskapitals führt.
In dem Finanzplan sind einerseits die Zugänge zum Anlagevermögen, zum Programmvermögen und zum Deckungsstock sowie Darlehenstilgungen und andererseits die…
Erforderlich ist ein Zuweisungssatz, der in jährlich gleichbleibender Höhe zum Aufbau des benötigten Deckungskapitals führt.
Zu Beschlüssen über die Feststellung des Haushaltsplanes und über die Entlastung der Generaldirektorin oder des Generaldirektors nach Abschluss der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.