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Das Eigenkapital (ggf. einschließlich Haushaltsresten) entspricht insbesondere den im Anlagevermögen und im Programmvermögen gebundenen eigenen Mitteln. Zugänge zum Eigenkapital bzw. Abgänge aus dem Eigenkapital ergeben sich aus dem Vollzug des Aufwands- und Ertragsplans. Die Veränderungen des Eigenkapitals sind in der Vermögensrechnung darzustellen.
Zur Sicherung seiner Haushaltswirtschaft hat der WDR Rücklagen zu bilden, soweit dies für die stetige Erfüllung seiner Aufgaben notwendig ist.
Notwendig sind insbesondere Rücklagen, die a) unabhängig vom Zeitpunkt einer Veränderung des Rundfunkbeitrags einer mehrjährigen, möglichst gleichmäßigen Verwendung der Einnahmen dienen, b) der Vorsorge für größere technische Investitionen und Baumaßnahmen dienen.
Rücklagen sind im übrigen nach der mittelfristigen Finanzplanung auszurichten.
Die Zuführungen und Entnahmen sind im Haushaltsplan zu veranschlagen. Zahl, Art und Umfang der notwendigen Rücklagen sind in der Vermögensrechnung auszuweisen.
Zur Beschlussfassung über die Bildung von Rücklagen ist eine Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Verwaltungsrats erforderlich.
Für die technische und wirtschaftliche Fortentwicklung des Eigenbetriebs und, soweit die Abschreibungen nicht ausreichen, für Erneuerungen sollen Rücklagen…
In dem Finanzplan sind einerseits die Zugänge zum Anlagevermögen, zum Programmvermögen und zum Deckungsstock sowie Darlehenstilgungen und andererseits die…
Das in der Betriebssatzung festzusetzende Stammkapital und die Rücklagen haben eine angemessene Eigenkapitalausstattung des Eigenbetriebs darzustellen.
Die Rücklagen sind in einer Anlage zum Haushaltsplan (Vermögensübersicht) auszuweisen.
Für die technische und wirtschaftliche Fortentwicklung des Kommunalunternehmens und, soweit die Abschreibungen nicht ausreichen, für Erneuerungen sollen aus dem…
Der Verband soll zur Sicherung der Wirtschaftsführung und, soweit erforderlich, für Zwecke des Vermögensplans sowie zur Deckung nicht einziehbarer Beiträge (§…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.