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Abweichend von § 7 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes erteilen die Mitglieder des Rundfunkrats und des Verwaltungsrats die in dieser Vorschrift geforderten Auskünfte gegenüber dem oder der jeweiligen Gremienvorsitzenden. Sie erteilen zudem Auskunft über sämtliche Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form von Behörden und Einrichtungen des Bundes. Dies gilt auch für die der Aufsicht des Bundes unterstehenden sonstigen Körperschaften sowie Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die oder der Vorsitzende erteilt die Auskünfte gegenüber der für die Rechtsaufsicht zuständigen Behörde. Die Angaben sind jährlich im Online-Auftritt des WDR zu veröffentlichen. Das Nähere regelt die Satzung.
Abweichend von § 7 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes erteilen die Mitglieder der Medienkommission die in dieser Vorschrift geforderten Auskünfte gegenüber dem…
Abweichend von Satz 1 sind die Mitglieder des Verwaltungsrates einer Anstalt öffentlichen Rechts nach § 114a der Gemeindeordnung für das Land…
Befinden sich die Anteile an der juristischen Person des Privatrechts mehrheitlich unmittelbar oder mittelbar in der Hand des WDR, hat er sicherzustellen, dass…
Die Ratsmitglieder und die Mitglieder der Ausschüsse müssen gegenüber dem Bürgermeister, die Mitglieder einer Bezirksvertretung gegenüber dem Bezirksvorsteher…
Der WDR ist verpflichtet, für eine größtmögliche Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit Sorge zu tragen. Zu diesem Zweck sind die Organisationsstruktur,…
Die Mitglieder der Verbandsversammlung müssen gegenüber dem Vorsitzenden der Verbandsversammlung Auskunft über ihre wirtschaftlichen und persönlichen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.