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Im Wahlgebiet des Regionalverbands Ruhr stellen die Wahlausschüsse der Gemeinden auch fest, wie viele gültige Stimmen die Listenwahlvorschläge der Parteien und Wählergruppen für die Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr in ihrer Gemeinde erhalten haben. Auf dieser Grundlage zählt der Wahlausschuss des Regionalverbands Ruhr die für alle Listenwahlvorschläge in seinem Wahlgebiet abgegebenen gültigen Stimmen, nach Parteien und Wählergruppen getrennt, zusammen (Gesamtstimmenzahl). Der Wahlausschuss des Regionalverbands Ruhr stellt zugleich fest, welche Parteien und Wählergruppen weniger als 2,5 Prozent der Gesamtstimmenzahl erhalten haben.
Listenwahlvorschläge, die weniger als 2,5 Prozent der Gesamtstimmenzahl erhalten haben, bleiben bei der Sitzverteilung für die Verbandsversammlung unberücksichtigt. Durch Abzug der für diese Listenwahlvorschläge abgegebenen Stimmen von der Gesamtstimmenzahl wird die bereinigte Gesamtstimmenzahl gebildet.
Den hiernach bei der Sitzverteilung zu berücksichtigenden Parteien und Wählergruppen werden nach dem Divisorverfahren mit Standardrundung so viele von den 91 Sitzen zugeteilt, wie ihnen im Verhältnis der auf ihren Listenwahlvorschlag entfallenden Stimmenzahl zur bereinigten Gesamtstimmenzahl nach Absatz 2 zustehen. Für die Berechnung gelten die Regelungen des § 33 Absatz 2 Satz 3 bis 8 sowie Absatz 4 und 6 sinngemäß.
Der Wahlausschuss des Regionalverbands Ruhr stellt fest, wie viele Sitze den Parteien und Wählergruppen in der Verbandsversammlung zuzuteilen und welche Bewerber aus den Listenwahlvorschlägen gewählt sind.
Ein Mitglied der Verbandsversammlung verliert seinen Sitz auch durch Annahme der Wahl zum Regionaldirektor des Regionalverbands Ruhr.
Für die Sitzverteilung zählt der Wahlausschuss zunächst die für alle Listenwahlvorschläge abgegebenen gültigen Stimmen, nach Parteien und Wählergruppen…
Jeder Wähler hat eine Stimme. Mit ihr wählt er den Vertreter im Wahlbezirk (§ 32) und, falls der Bewerber von einer Partei oder Wählergruppe aufgestellt ist,…
der Wahlausschuss des Regionalverbands Ruhr das endgültige Wahlergebnis für die Wahl der Verbandsversammlung feststellt und die Verteilung der Sitze unter…
Die Reihenfolge der Listenwahlvorschläge auf dem Stimmzettel richtet sich bei der ersten Direktwahl der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr nach der…
Die verbleibenden fünf Sitze im Verbandsrat verteilen sich nach dem d'Hondt'schen Höchstzahlverfahren auf die Mitgliedergruppen gemäß Satz 2 Nrn. 1 bis 4. Für…
Wird ein Mitglied des Regionalrates aufgrund eines Vorschlages einer Partei oder Wählergruppe gewählt, die nicht an der Sitzverteilung des Regionalrates nach…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Diese Vorschrift verdrängt eine Norm, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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