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Die Feststellung der Auswirkungen einer Abweichung von der Normallage auf den Landeshaushalt orientiert sich am Verfahren des Stabilitätsrats gemäß Artikel 109a Absatz 2 des Grundgesetzes.
Das Ministerium der Finanzen ermittelt hierzu bei der Haushaltsaufstellung (ex ante) und nach Haushaltsabschluss (ex post) jeweils eine Konjunkturkomponente.
Das Verfahren zur Ermittlung der Konjunkturkomponente ist regelmäßig unter Berücksichtigung des Standes der Wissenschaft zu überprüfen und fortzuentwickeln.
Das Bundesministerium der Finanzen legt im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Einzelheiten des Verfahrens zur Bestimmung der…
Datengrundlage für die Ermittlung der Konjunkturkomponente sind die Angaben der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen des Statistischen Bundesamtes sowie die…
Diese Verordnung regelt die Ermittlung der Konjunkturkomponente bei der Aufstellung des Bundeshaushalts nach § 2 Absatz 2 des Gesetzes, bei Nachträgen zum…
Bei der Ermittlung der nach § 7 des Gesetzes auf dem Kontrollkonto zu buchenden Abweichung ist für die Errechnung der zulässigen Kreditaufnahme die Wirkung der…
Nach Ablauf des Haushaltsjahres wird die Ex-post-Konjunkturkomponente bestimmt. Die Ex-post-Konjunkturkomponente setzt sich aus der Ex-ante-Konjunkturkomponente…
Bei der Haushaltsaufstellung wird grundsätzlich die Ex-ante-Konjunkturkomponente anhand der Frühjahrsprojektion der Bundesregierung zur gesamtwirtschaftlichen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.