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Die ex ante-Konjunkturbereinigung ergibt sich aus den konjunkturbedingten Effekten auf die steuerabhängigen Einnahmen des Landes. Ausgangspunkt der Konjunkturbereinigung sind das gesamtwirtschaftliche Produktionspotenzial, seine Auslastung und die fiskalischen Auswirkungen einer (positiven oder negativen) Produktionslücke auf die öffentlichen Haushalte insgesamt.
Die Höhe der konjunkturbedingten Effekte auf die steuerabhängigen Einnahmen ergibt sich durch Multiplikation der Budgetsensitivität der Länder (BSL) mit der absoluten nominalen Produktionslücke (PLabsolut,nominal), die im Rahmen der gesamtwirtschaftlichen Vorausschätzung der Bundesregierung als Grundlage für die Steuerschätzung des Arbeitskreises Steuerschätzungen ermittelt wird.
Der Anteil der ex ante-Konjunkturkomponente des Saarlandes an der ex ante-Konjunkturkomponente der Ländergesamtheit entspricht dem Anteil der Steuereinnahmen des Saarlandes 1) an den Steuern der Ländergesamtheit in t-1 .
Die ex ante-Konjunkturkomponente wird nach § 1 Absatz 2 Nummer 3 des Haushaltsstabilisierungsgesetzes bei Aufstellung des Haushaltsplans von den Einnahmen in Abzug gebracht, soweit sie nicht durch Zuführungen an oder Entnahmen aus dem Sondervermögen „Konjunkturausgleichsrücklage“ ausgeglichen werden.