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Für Zahlungen oder Buchungen zuständige Stellen sind mindestens jährlich, für die Verwaltung von Vorräten zuständige Stellen mindestens alle zwei Jahre unvermutet zu prüfen. Das Finanzministerium kann Ausnahmen zulassen.
Für Zahlungen oder Buchungen zuständige Stellen sind mindestens jährlich, für die Verwaltung von Vorräten zuständige Stellen mindestens alle zwei Jahre…
Für Zahlungen oder Buchungen zuständige Stellen sind mindestens jährlich, für die Verwaltung von Vorräten zuständige Stellen mindestens alle zwei Jahre…
Die Zahlungsabwicklung ist mindestens einmal jährlich unvermutet zu prüfen. Überwacht die örtliche Rechnungsprüfung dauernd die Zahlungsabwicklung, kann von der…
Die Zahlungsabwicklung ist mindestens einmal jährlich unvermutet zu prüfen. Überwacht das Rechnungsprüfungsamt laufend die Zahlungsabwicklung, kann von der…
Betriebskassen, Nebenkassen und Zahlstellen sind jährlich mindestens einmal unvermutet zu prüfen, sofern der jährliche Umsatz der Kasse über einer in…
Das Finanzministerium prüft die Voranschläge und Unterlagen. Es stellt den Entwurf des Haushaltsplans und die fünfjährige Finanzplanung auf. Es kann die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben einer.
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