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Die Aufgaben, die dem Oberlandesgericht nach der Bundesnotarordnung als Disziplinargericht zugewiesen sind, und die Zuständigkeit für Entscheidungen in verwaltungsrechtlichen Notarsachen werden dem Oberlandesgericht Köln für die Bezirke der Oberlandesgerichte Düsseldorf, Hamm und Köln zugewiesen.
Die gerichtlichen Entscheidungen in schiedsrichterlichen Angelegenheiten nach § 1062 Absatz 1 bis 3 der Zivilprozessordnung werden für die Bezirke aller…
Örtlich zuständig ist das Oberlandesgericht, in dessen Bezirk der Verwaltungsakt erlassen wurde oder zu erlassen wäre; für hoheitliche Maßnahmen, die…
Für die Verhandlung und Entscheidung über die Berufungen und Beschwerden gegen die Entscheidungen der Kammern für Baulandsachen ist das Oberlandesgericht Hamm…
Die Entscheidung über die Beschwerde in den in Absatz 1 Nummer 1 bis Nummer 8 bezeichneten Angelegenheiten wird dem Oberlandesgericht Düsseldorf für die Bezirke…
Die Aufgaben der Disziplinargerichtsbarkeit nach diesem Gesetz nehmen die Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit wahr. Hierzu werden bei den…
Die Entscheidung über die Beschwerde in den in § 1 Nr. 1 bis 4, Nr. 6 bis 9 bezeichneten Angelegenheiten sowie in den Verfahren bei Meinungsverschiedenheiten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.