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Die Verordnung tritt am 1. Oktober 1999 in Kraft. Das für das Schulwesen zuständige Ministerium überprüft die Wirksamkeit dieser Verordnung und berichtet darüber dem für das Schulwesen zuständigen Ausschuss des Landtags spätestens zum 31. Dezember 2009.
Gleichzeitig tritt die Verordnung zur Übertragung der Befugnis zur Anerkennung von Lehramtsbefähigungen, Lehramtsprüfungen und Hochschulabschlussprüfungen auf die Bezirksregierungen vom 28. März 1990 (GV. NRW. S. 246), geändert durch Verordnung vom 26. Mai 1994 (GV. NRW. S. 320), außer Kraft. Die Ministerin für Schule und Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen Hinweis Wiederherstellung des Verordnungsranges (Artikel 170 des Vierten Befristungsgesetzes vom 5.4.2005 (GV. NRW. S. 332)) Die in diesem Gesetz erlassenen oder geänderten Rechtsverordnungen können aufgrund der jeweils einschlägigen Verordnungsermächtigungen durch Rechtsverordnung geändert werden. Zum Textanfang
Das für das Schulwesen zuständige Ministerium überprüft die Wirksamkeit dieser Verordnung und berichtet darüber dem für das Schulwesen zuständigen Ausschuss des…
Das für das Schulwesen zuständige Ministerium überprüft die Wirksamkeit dieser Verordnung und berichtet darüber dem für das Schulwesen zuständigen Ausschuss des…
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Das für das Schulwesen zuständige Ministerium überprüft die Wirksamkeit dieser Verordnung und…
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1985 in Kraft. Der Kultusminister des Landes Nordrhein-Westfalen Hinweis Wiederherstellung des Verordnungsranges (Artikel…
Die Verordnung tritt am 1. Januar 1981 in Kraft. Das zuständige Ministerium berichtet der Landesregierung bis Ende 2009 über die Notwendigkeit dieser…
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Das zuständige Ministerium berichtet der Landesregierung bis Ende 2009 über die Zweckmäßigkeit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.