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Zur Vorbereitung auf die Prüfung ist ein Studium im Umfang von etwa 30 Semesterwochenstunden in einem entsprechenden Studiengang an einer Universität gemäß § 1 Abs. 2 Universitätsgesetz (UG) erforderlich. An die Stelle des Präsenzstudiums können ein Fernstudiengang oder eine gleichwertige Vorbereitung durch Einrichtungen der Lehrerfortbildung treten, die vom Ministerium für Schule und Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung für die Vorbereitung auf den Erwerb der Zusatzqualifikation als geeignet anerkannt worden sind.
Die Vorbereitung auf die Prüfung soll sich auf die nachfolgend genannten Bereiche und die ihnen zugeordneten Teilgebiete erstrecken: Bereich A: Allgemeine Medienkompetenz Teilgebiete :
Theorien und Konzepte zu Grundlagen von Medien und Informationstechnologien
Auswahl und Nutzung von Medien und informationstechnischen Systemen
Gestaltung und Produktion von Medien oder Software
Gesellschaftliche Relevanz von Medien für die Informationsvermittlung
Medienethik und -ästhetik
Bereich B: Mediendidaktische Kompetenz Teilgebiete :
Grundlagen der Verwendung von Medien und Informationstechnologien in Lehr- und Lernprozessen
Nutzung von Medien und Informationstechnologien im fachlichen und überfachlichen Unterricht
Nutzung von Medien und Informationstechnologien in der Jugend-, Sozial- und Kulturarbeit
Analyse und Bewertung von Medienangeboten
soziale und institutionelle Bedingungen der Medienproduktion
Medienerziehung und Werteorientierung
weiteres Teilgebiet nach Maßgabe des Lehrangebots der Hochschule
Bereich C: Kompetenz im Bereich Medienerziehung/ Informationstechnische Grundbildung Teilgebiete:
Erziehungs- und Bildungsauftrag im Bereich von Medien und Informationstechnologien
Medienerziehung/Informationstechnische Grundbildung im fachlichen und fächerübergreifenden Unterricht
Medienerziehung/Informationstechnische Grundbildung in der Jugend-, Sozial- und Kulturarbeit
weiteres Teilgebiet nach Maßgabe des Lehrangebots der Hochschule
Der Studienumfang je Teilgebiet umfasst zwei bis vier Semesterwochenstunden.
Für die Zulassung zur Prüfung ist der Nachweis der Teilnahme an einem Zusatzstudium oder an Lehrerfortbildungsveranstaltungen in sechs Teilgebieten vorzulegen. Ein Teilgebiet ist vertieft zu studieren. Im Einzelnen sind folgende Nachweise vorzulegen: Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einer Einführungsveranstaltung, ein Leistungsnachweis aus dem Teilgebiet A 1, A 2 oder A 3 und aus B 1 oder C 1, ein qualifizierter Studiennachweis aus dem Teilgebiet B 2, B 3 oder C 2 und der Nachweis über ein vierwöchiges Praktikum nach Maßgabe der Hochschule.
Einer der Leistungsnachweise muss auf die selbständige Gestaltung bzw. Produktion eines Mediums bezogen sein. Dieser Leistungsnachweis kann im Rahmen einer Gruppenarbeit erbracht werden.
der Nachweis über die berufliche Qualifikation gemäß § 2 Absatz 1 und 2,
die Studierendenwerke,
für die Sekundarstufe II,
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Polizeipräsidium Bielefeld/
für die Leiterinnen und Leiter und deren Vertreterinnen und Vertreter von öffentlichen Schulen sowie von Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.