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Die Drogenkonsumräume unterliegen der Überwachung durch das Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen (Überwachungsbehörde).
Zuständig für die Erteilung von Erlaubnissen gemäß § 4 Satz 1 ist das Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen (Erlaubnisbehörde).
Aufsichtsbehörde ist das Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen für die Aufgaben nach § 1 Absatz 2 und die Bezirksregierung Düsseldorf…
Das Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen führt die Aufsicht über die unteren Gesundheitsbehörden bei den in den §§ 6 bis 8, 10 bis 16,…
Die Betreiber der Drogenkonsumräume haben als durchführende Stelle der Drug-Checking-Modellvorhaben an einer wissenschaftlichen Evaluation nach § 10b Absatz 3…
Die Leitungen der Drogenkonsumräume sind verantwortlich für die Einhaltung der in dieser Verordnung festgelegten Pflichten.
Die Durchführung eines Drug-Checking-Modellvorhabens bedarf der Erlaubnis. Anträge können ausschließlich von Betreibern von Drogenkonsumräumen in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.