Gesetze
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Bei einem Wechsel in der Behördenleitung von einer Landrätin zu einem Landrat oder von einem Landrat zu einer Landrätin erhält die Kreispolizeibehörde die jeweils zutreffende Bezeichnung.
die Landrätinnen oder Landräte, soweit das Kreisgebiet nach Absatz 2 zu einem Polizeibezirk bestimmt wird.
Die Landrätin oder der Landrat ist Dienstvorgesetzte oder Dienstvorgesetzter der Bediensteten des Kreises. § 73 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land…
Vorhandene kommunale Wahlbeamtinnen und kommunale Wahlbeamte auf Zeit der Kreise mit den Ämtern „Kreisdirektorin, Kreisdirektor als allgemeine Vertretung der…
Die stellvertretenden Landrätinnen und Landräte sowie die übrigen Kreistagsmitglieder werden von der Landrätin oder dem Landrat eingeführt und in feierlicher…
Eine Amtsbezeichnung, die herkömmlich für ein Amt verwendet wird, das eine bestimmte Befähigung voraussetzt und einen bestimmten Aufgabenkreis umfasst, darf nur…
Für die dienstrechtliche Stellung gelten die beamtenrechtlichen Vorschriften.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.