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Freiwillige Mitglieder des Verbandes sind alle natürlichen und juristischen Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts sowie deren Zusammenschlüsse, die sich zu freiwilligen Beiträgen gegenüber dem Verband schriftlich oder elektronisch verpflichtet haben. Näheres regelt die Satzung. Vierter Teil Innere Verfassung
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
Mitglieder des Verbandes sind:
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Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.