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Die Ermächtigung der Landesregierung, durch Rechtsverordnung die Geschmacksmusterstreitsachen für die Bezirke mehrerer Landgerichte einem von ihnen zuzuweisen, wird auf das Justizministerium übertragen.
Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Gemeinschaftsgeschmacksmusterstreitverfahren für die Bezirke mehrerer…
Die Ermächtigung der Landesregierung, durch Rechtsverordnung die Gemeinschaftsgeschmackmusterstreitverfahren für die Bezirke mehrerer…
Die Ermächtigung der Landesregierung, durch Rechtsverordnung die in § 32b Abs. 1 der Zivilprozessordnung genannten Klagen einem Landgericht für die Bezirke…
Die Ermächtigung der Landesregierung, durch Rechtsverordnung die Aufgaben der Übermittlungsstelle einem Amtsgericht für die Bezirke mehrerer Amtsgerichte…
Die Ermächtigung der Landesregierung, durch Rechtsverordnung die Gemeinschaftsmarkenstreitsachen für die Bezirke mehrerer Gemeinschaftsmarkengerichte einem…
Die Ermächtigung der Landesregierung, durch Rechtsverordnung bei den Landgerichten für deren Bezirke oder für örtlich abgegrenzte Teile davon Kammern für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.