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Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1996 in Kraft. Der Vorsitzende der Landschaftsversammlung Rheinland Schriftführer der Landschaftsversammlung Rheinland Die vorstehende Betriebssatzung für die Rheinischen Heilpädagogischen Heime wird gemäß § 6 Abs. 2 der Landschaftsverbandsordnung in der z. Zt. geltenden Fassung bekanntgemacht. Nach § 6 Abs. 3 Landschaftsverbandsordnung kann die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Landschaftsverbandsordnung gegen Satzungen nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, - eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, - die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden, - der Direktor des Landschaftsverbandes hat den Beschluß der Landschaftsversammlung vorher beanstandet oder - der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem Landschaftsverband vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Köln, den 3. Januar 1996 Der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland Zum Textanfang
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Die Landesregierung berichtet dem Landtag bis zum 31. Dezember 2012 und danach alle 5 Jahre über…
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die Verordnung wird erlassen a) von der Landesregierung auf Grund - des § 5 Absatz 3 Satz 1 des…
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1995 in Kraft. Die Präsidentin oder der Präsident des Landesrechnungshofs hat gegenüber der Landesregierung zum 31. Oktober…
Die Landesregierung erstattet dem Landtag innerhalb von zehn Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes Bericht über die Auswirkungen des…
Die Satzungen sind von dem Leiter der Versorgungskassen im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen bekannt zu machen. Die Bekanntmachung…
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Über die Erfahrungen mit dieser Verordnung ist der Landesregierung bis zum 30. September 2009 zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.