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Die mit diesem Gesetz in seiner bis zum 23. Oktober 2017 geltenden Fassung unter dem Namen „Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland“ errichtete rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts trägt die Bezeichnung „Stiftung Akkreditierungsrat“. Die Stiftung Akkreditierungsrat ist eine gemeinsame Einrichtung der Länder für die Akkreditierung und Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen. Die Stiftung hat ihren Sitz in Bonn.
Die Stiftung führt ein in der Satzung geregeltes Dienstsiegel.
1Die Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland, errichtet durch das nordrhein-westfälische Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Stiftung zur…
Die Stiftung führt ein Dienstsiegel.
Die Stiftung richtet einen Standort in Leipzig ein.
Die Stiftung führt ein Dienstsiegel.
Unter dem Namen "Stiftung Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland" wird eine rechtsfähige bundesunmittelbare Stiftung des öffentlichen Rechts mit…
sie akkreditiert und reakkreditiert Studiengänge und hochschulinterne Qualitätssicherungssysteme sowie andere, mit dem Akkreditierungsrat und dem jeweiligen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.