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Unter dem Namen „Stiftung für Hochschulzulassung“ (Stiftung) wird eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Dortmund errichtet. Die Stiftung entsteht mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes.
Die Stiftung führt ein Dienstsiegel.
Die Stiftung führt ein in der Satzung geregeltes Dienstsiegel.
Die Stiftung entsteht mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes.
Die Stiftung führt ein Dienstsiegel.
1Die Länder betreiben im Zusammenwirken mit der Hochschulrektorenkonferenz eine gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung. 2Die gemeinsame Einrichtung ist…
Unter dem Namen „Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt“ wird eine rechtsfähige Stiftung öffentlichen Rechts errichtet. Die Stiftung entsteht mit dem…
Die Stiftung entsteht mit dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.