Gesetze
Gesetz wird geladen …
Für die Förderschulen werden folgende Durchschnittsbeträge festgesetzt:
| Förderschulkindergarten | bis zu 30 Euro,
| Förderschule, Förderschwerpunkt Lernen Klassen 1 bis 4 Klassen 5 bis 10 | bis zu 48 Euro, bis zu 102 Euro,
| Förderschule, Förderschwerpunkt Sprache Klassen E und 1 bis 4 Klassen 5 bis 10 | bis zu 48 Euro, bis zu 102 Euro,
| Förderschule, Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung Klassen 1 bis 4 Klassen 5 bis 10 | bis zu 48 Euro, bis zu 102 Euro,
| Förderschule, Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation Klassen E und 1 bis 4 Klassen 5 bis 10 | bis zu 48 Euro, bis zu 102 Euro,
| Förderschule Förderschwerpunkt Sehen a) Blinde Schülerinnen und Schüler Klassen E und 1 bis 4 Klassen 5 bis 10 b) Schülerinnen und Schüler mit Sehbehinderung Klassen E und 1 bis 4 Klassen 5 bis 10 | bis zu 150 Euro, bis zu 354 Euro, bis zu 66 Euro, bis zu 195 Euro,
| Förderschule, Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung | bis zu 48 Euro,
| Förderschule, Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung Klassen E und 1 bis 4 Klassen 5 bis 10 | bis zu 48 Euro, bis zu 102 Euro.
Für
Förderschulen, die im Bildungsbereich der Realschule, des Gymnasiums oder des Berufskollegs unterrichten,
das Gemeinsame Lernen
gelten die entsprechenden Durchschnittsbeträge dieser Schulformen. Die Beträge werden für blinde Schülerinnen und Schüler auf das Fünffache, für Schülerinnen und Schüler mit einer Sehbehinderung auf das Dreifache festgesetzt; der Eigenanteil wird nicht erhöht.
Für die Schülerinnen und Schüler der Schule für Kranke gelten die Sätze derjenigen Schulen, in deren Bildungsbereich die Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden.
Orte der sonderpädagogischen Förderung sind
Die sonderpädagogische Förderung umfasst die Förderschwerpunkte
die Förderschulen,
mit einem der Förderschwerpunkte Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung sowie körperliche und motorische Entwicklung mit…
Förderschwerpunkt Lernen Förderschwerpunkt Sehen (Blinde) Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation (Gehörlose) | 14 10 10 | 19 13 13 Förderschwerpunkt geistige…
Intensivpädagogische Förderung bei Schwerstbehinderung gemäß § 15 der Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung vom 29. April 2005 (GV. NRW. S. 538, ber.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.