Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Braunkohlenplan muss überprüft und erforderlichenfalls geändert werden, wenn die Grundannahmen für den Braunkohlenplan sich wesentlich ändern. Für das Verfahren zur Änderung des Braunkohlenplans gelten die §§ 27 bis 29 entsprechend; dies gilt auch in Fällen, in denen die Änderung des Braunkohlenplans nicht auf Anregung des Bergbautreibenden durchführt wird. Als wesentliche Änderungen der Grundannahmen gelten insbesondere Entscheidungen der Landesregierung, die Nutzung der Braunkohle geordnet zu beenden und eine geordnete Gewinnung bis zum Zeitpunkt der Beendigung sicherzustellen.
In entsprechender Anwendung des § 16 ist für das Zielabweichungsverfahren bei Braunkohlenplänen die Regionalplanungsbehörde Köln zuständig. Sie entscheidet im Benehmen mit den fachlich betroffenen öffentlichen Stellen sowie den von der Abweichung betroffenen Belegenheitsgemeinden und im Einvernehmen mit dem Braunkohlenausschuss.
Die Regionalplanungsbehörde Köln kann in entsprechender Anwendung des § 16 Abweichungen des Betriebsplans von den Festlegungen des Braunkohlenplans zulassen, wenn die Abweichung unter raumordnerischen Gesichtspunkten vertretbar ist und die Grundzüge des Braunkohlenplans nicht berührt werden. Sie entscheidet im Benehmen mit den fachlich betroffenen öffentlichen Stellen und den von der Abweichung betroffenen Belegenheitsgemeinden, sowie im Einvernehmen mit dem Braunkohlenausschuss. Antragsberechtigt ist auch der Bergbautreibende.
Der Braunkohlenausschuss trifft die sachlichen und verfahrensmäßigen Entscheidungen zur Aufstellung der Braunkohlenpläne. Hat der Braunkohlenausschuss…
Die Braunkohlenpläne bedürfen der Genehmigung der Landesplanungsbehörde im Einvernehmen mit den fachlich zuständigen Landesministerien und im Benehmen mit dem…
Für das Braunkohlenplangebiet werden ein oder mehrere Braunkohlenpläne aufgestellt. Ein Braunkohlenplan legt auf der Grundlage des Landesentwicklungsplans und…
Hat der Braunkohlenausschuss beschlossen, dass ein Braunkohlenplan aufgestellt werden soll, führt die Regionalplanungsbehörde Köln das Aufstellungsverfahren…
Die Abgrenzung des Braunkohlenplangebietes wird bestimmt durch die Gebiete für den Abbau, die Außenhalden und die Umsiedlungen sowie die Gebiete, deren oberster…
Hinweise für die regionalplanerische Beurteilung von raumbedeutsamen Fachplanungen und Projekten geben.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.