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Für einen begrenzten Zeitraum kann das für das Schulwesen zuständige Ministerium einer begrenzten Zahl von Schulen die Erprobung eines Jahresarbeitszeitmodells genehmigen, bei dem nicht auf die Pflichtstunden abgestellt wird, sondern alle Lehrertätigkeiten einbezogen werden.
Dem Modell ist eine Jahresarbeitszeit zugrunde zu legen, die der für Beamtinnen und Beamte des Landes geltenden regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit entspricht.
Bei der Erprobung des Jahresarbeitszeitmodells ist im Rahmen der gesamten der Schule zur Verfügung stehenden Arbeitszeit die Erfüllung der unterrichtlichen, pädagogischen und schulorganisatorischen Aufgaben der Schule sicherzustellen.
Die Teilnahme einer Schule an der Erprobung bedarf der Zustimmung der Lehrerkonferenz. Mit der Genehmigung wird das Modell für die Lehrerinnen und Lehrer der Schule verbindlich. Die teilnehmenden Schulen sind verpflichtet, die für die Auswertung erforderlichen Unterlagen und Berichte der Schulaufsicht vorzulegen.
die Teilnahme einer Schule an der Erprobung neuer Arbeitszeitmodelle gemäß § 93 Abs. 4 auf Vorschlag der Schulleiterin oder des Schulleiters,
Zur Erprobung neuer Arbeitszeitmodelle kann das Ministerium Ausnahmen von der Bemessung der Arbeitszeit nach wöchentlichen Pflichtstunden zulassen.
Schulversuche, Versuchsschulen und Modellvorhaben bedürfen der Genehmigung des Ministeriums. Dabei werden Inhalt, Ziel, Durchführung und Dauer in einem Programm…
Zur Erprobung weitergehender Arbeitszeitmodelle kann die zuständige oberste Dienstbehörde im Einvernehmen mit dem für Inneres zuständigen Ministerium von den…
Auf die Probezeit können Zeiten einer beruflichen Tätigkeit als Lehrkraft an Ersatzschulen oder Auslandsschulen, die nicht bereits auf den Vorbereitungsdienst…
Zur Verbesserung der Vereinbarkeit dieser Ausbildung mit Lebensumständen können abweichend von § 12 nachfolgende Teilzeitregelungen nach den Absätzen 2 bis 7…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.