§ 12 Abs. 1 NRW-29013Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG)
Für einen begrenzten Zeitraum kann das für das Schulwesen zuständige Ministerium einer begrenzten Zahl von Schulen die Erprobung eines Jahresarbeitszeitmodells…
§ 27 Abs. 1 AZVOPol NRWVerordnung über die Arbeitszeit der Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten im Land Nordrhein-Westfalen
Zur Erprobung weitergehender Arbeitszeitmodelle kann das für Innere zuständige Ministerium von den Bestimmungen dieser Verordnung zeitlich begrenzte Ausnahmen…
Art. 1 Abs. 1 SN-19103Sechste Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Änderung der Sächsischen Arbeitszeitverordnung
Zur Erprobung neuer Arbeitszeitmodelle kann die oberste Dienstbehörde befristete Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Verordnung zulassen, um insbesondere