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Das Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie erlässt die Rechtsverordnungen gemäß Artikel 15 des Staatsvertrages. Es setzt die Zulassungszahlen gemäß Artikel 7 Abs. 1 des Staatvertrages durch Rechtsverordnung fest. Es ist zuständige Landesbehörde gemäß Artikel 7 Abs. 4 des Staatsvertrages.
Das Ministerium ist zuständige Landesbehörde im Sinne der Regelungen des Staatsvertrages, insbesondere im Sinne von Artikel 6 Abs. 4 Staatsvertrag. Das…
Das Ministerium für Wissenschaft und Forschung setzt die Zulassungszahlen für die in das Verfahren der Zentralstelle einbezogenen Studiengänge gemäß Artikel 7…
Soweit sich die der Festsetzung nach § 1 zugrunde liegenden Daten wesentlich ändern, wird das für Kultur und Wissenschaft zuständige Ministerium die…
Soweit sich die der Festsetzung nach Absatz 1 zu Grunde liegenden Daten wesentlich ändern, wird das für die Hochschulen zuständige Ministerium die…
Soweit sich die der Festsetzung nach Absatz 1 zu Grunde liegenden Daten wesentlich ändern, wird das für die Hochschulen zuständige Ministerium die…
Soweit sich die der Festsetzung nach Absatz 1 zu Grunde liegenden Daten wesentlich ändern, wird das für die Hochschulen zuständige Ministerium die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.