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Inhaberinnen und Inhaber der nachstehend genannten russischen Doktorgrade können anstelle der im Herkunftsland verliehenen Bezeichnung die Bezeichnung „Dr.“ ohne fachlichen Zusatz, jedoch mit Angabe der verleihenden Einrichtung, führen: kandidat biologiceskich nauk kandidat chimiceskich nauk kandidat farmacevticeskich nauk kandidat filologiceskich nauk kandidat fiziko-matematiceskich nauk kandidat geograficeskich nauk kandidat geologo-mineralogiceskich nauk kandidat iskusstvovedenija kandidat medicinskich nauk kandidat nauk (architektura) kandidat psichologiceskich nauk kandidat selskochozjajstvennych nauk kandidat techniceskich nauk kandidat veterinarnych nauk.
Inhaberinnen und Inhaber des in den Vereinigten Staaten von Amerika erworbenen Grades „Doctor of Philosophy“, abgekürzt „Ph.D.“, oder „Doctor of Science“, abgekürzt in der Regel: „D.Sc.“, können, sofern die verleihende Einrichtung von der Carnegie Foundation for the Advancement of Teaching als „Research 1: Very high Spending and Doctorate Production“ oder als „Research 2: High Spending and Doctorate Production“ oder als „Research Colleges and Universities“ in der Carnegie-Liste klassifiziert ist, die Abkürzung „Dr.“ ohne weitere Zusätze führen.
Inhaber von folgenden Doktorgraden
Australien: „Doctor of …“ (mit jeweils unterschiedlicher Abkürzung)
Israel: „Doctor of …“ (mit jeweils unterschiedlicher Abkürzung)
Japan: „Doctor of …“ (hakushi …)
Kanada: „Doctor of Philosophy“ (Abkürzung „Ph.D.“)
Vereinigtes Königreich: „Doctor of …“ mit jeweils unterschiedlicher Abkürzung
können anstelle der im Herkunftsland zugelassenen oder nachweislich allgemein üblichen Abkürzungen die Abkürzung „Dr.“ jeweils ohne fachlichen Zusatz und Herkunftsbezeichnung führen.
Die gleichzeitige Führung mehrerer Bezeichnungen aufgrund eines Grades ist nicht zulässig.
Absatz 1 gilt nicht für Grade, die die Bezeichnung „Doktor“ enthalten, jedoch ohne Promotionsstudien und ohne Promotionsverfahren vergeben wurden…
Durch die Promotion wird an Universitäten, auch in Kooperation mit den Hochschulen für angewandte Wissenschaften nach § 67a, eine über das allgemeine…
Für Bachelor- und konsekutive Mastergrade sind folgende Bezeichnungen zu verwenden:
„Forscher“ Drittstaatsangehörige, die über einen Doktorgrad oder einen geeigneten Hochschulabschluss, der diesem Drittstaatsangehörigen den Zugang zu…
Durch die Promotion wird in den an der Kunsthochschule vertretenen wissenschaftlichen Fächern eine über das allgemeine Studienziel gemäß § 50 hinausgehende…
Im Falle sonstiger ausländischer Staaten kann der Mastergrad in der verliehenen Form unter Angabe der verleihenden Institution geführt werden, wenn er auf Grund…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.