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Zur Unterstützung der nationalen Anlaufstelle gemäß Artikel 19 Absatz 2 der Richtlinie 2007/2/EG wird durch das für den Aufbau der Geodateninfrastruktur zuständige Ministerium eine ressortübergreifende Kontaktstelle eingerichtet. Teil 5 Nutzung von Geodaten
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass geeignete Strukturen und Mechanismen zur Koordinierung der Beiträge aller Stellen und Personen, die ein Interesse an…
Die nationale Anlaufstelle auf Bundesebene nach Artikel 19 Absatz 2 der Richtlinie 2007/2/EG wird durch das Landesamt für Kataster-, Vermessungs- und…
Das für den Aufbau der Geodateninfrastruktur zuständige Ministerium richtet für den Zugang zum elektronischen Netzwerk nach Absatz 1 ein Geoportal ein.
Die Richtlinie 2007/2/EG enthält allgemeine Bestimmungen zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft. Im Rahmen dieser…
Der Aufbau der Geodateninfrastruktur Nordrhein-Westfalen verbleibt in der Verantwortung der hierfür zuständigen obersten Landesbehörde und erfolgt im…
Die Geodaten nach § 4 Absatz 1 Nummer 4 sind Bestandteil der Datengrundlage der nationalen Geodateninfrastruktur. Sie werden durch die hierfür jeweils…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.