§ 9 SGDIGSaarländisches Geodateninfrastrukturgesetz (SGDIG)[1] Vom 1. Juli 2009
Die nationale Anlaufstelle auf Bundesebene nach Artikel 19 Absatz 2 der Richtlinie 2007/2/EG wird durch das Landesamt für Kataster-, Vermessungs- und…
§ 10 NRW-29847Gesetz über den Zugang zu digitalen Geodaten Nordrhein-Westfalen (Geodatenzugangsgesetz - GeoZG NRW) 1
Zur Unterstützung der nationalen Anlaufstelle gemäß Artikel 19 Absatz 2 der Richtlinie 2007/2/EG wird durch das für den Aufbau der Geodateninfrastruktur…
§ 9 Abs. 2 NRW-29847Gesetz über den Zugang zu digitalen Geodaten Nordrhein-Westfalen (Geodatenzugangsgesetz - GeoZG NRW) 1
Das für den Aufbau der Geodateninfrastruktur zuständige Ministerium richtet für den Zugang zum elektronischen Netzwerk nach Absatz 1 ein Geoportal ein.
§ 9 Abs. 4 TechKontrollVVerordnung über technische Kontrollen von Nutzfahrzeugen auf der Straße
Die nationale Kontaktstelle ist zuständige Behörde im Sinne des § 8a Absatz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes bei der Durchführung der Richtlinie 2014/47/EU.
Art. 17 Abs. 4 32024R0903VERORDNUNG (EU) 2024/903 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. März 2024 über Maßnahmen für ein hohes Maß an Interoperabilität des öffentlichen Sektors in der Union (Verordnung für ein interoperables Europa)
Die Mitgliedstaaten schaffen die erforderlichen Strukturen für die Zusammenarbeit zwischen allen an der Durchführung dieser Verordnung beteiligten nationalen…