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Die Gemeinden Alsdorf, Baesweiler, Eschweiler, Herzogenrath, Monschau, Roetgen, Simmerath, Stolberg (Rhld.) und Würselen haben die Rechtsstellung kreisangehöriger Gemeinden. Auf sie finden die für kreisangehörige Gemeinden geltenden Vorschriften Anwendung, soweit durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist.
Die Gemeinden Herzogenrath, Alsdorf, Würselen, Baesweiler, Eschweiler, Stolberg (Rhld.), Roetgen, Simmerath und Monschau werden zu einem neuen Kreis…
Die nachfolgend aufgezählten Gemeinden nehmen als Mittlere kreisangehörige Städte zusätzliche Aufgaben nach § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land…
Die nachfolgend aufgezählten Gemeinden nehmen als Große kreisangehörige Städte zusätzliche Aufgaben nach § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land…
Die Gemeinden Möhnesee, Bad Sassendorf und Welver werden dem Amtsgericht Soest, die Gemeinden Ense und Wickede (Ruhr) werden dem Amtsgericht Werl zugeordnet.
Die Gemeinden Euskirchen, Bad Münstereifel, Veytal, Weilerswist und Zülpich werden dem Amtsgericht Euskirchen, die Gemeinde Erftstadt wird dem Amtsgericht…
Die neuen Gemeinden Alsdorf und Baesweiler werden ab 1. April 1973 dem Amtsgericht Aachen zugeordnet. Bis zu diesem Zeitpunkt gehören
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.