Gesetze
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Die zuständige Behörde führt ein öffentlich zugängliches Verzeichnis mit den Namen und Anschriften der Niederlassungen der anerkannten Markscheider.
Die Kommission veröffentlicht — unter anderem im Internet — ein Verzeichnis der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten. Die Kommission sorgt für die laufende…
Die Agentur führt ein laufend aktualisiertes Verzeichnis der nachgeschalteten Anwender, die Mitteilungen nach Absatz 1 gemacht haben. Die Agentur gewährt den…
Jede zuständige Behörde erstellt ein Verzeichnis und hält es auf dem aktuellen Stand. Sie stellt das in den Unterabsatz 1 Buchstaben a und b genannte…
Die zuständige Behörde muss Verzeichnisse führen über: Diese Verzeichnisse werden den anderen Mitgliedstaaten und der Agentur auf Verlangen vorgelegt.
Die zuständigen Stellen führen eigenverantwortlich Listen über die von ihnen anerkannten Sachkundigen. Diese Listen werden durch die zuständige Behörde zu einer…
Die Kommission veröffentlicht — unter anderem im Internet — ein Verzeichnis der zuständigen Behörden. Dieses Verzeichnis wird regelmäßig aktualisiert.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.