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Werden Akten elektronisch geführt, ist für jeden Bußgeld-Vorgang eine elektronische Akte anzulegen und sind sämtliche zu den Akten gehörende Schriftstücke und Bilddokumente in die elektronische Form zu überführen, soweit es sich nicht um in Verwahrung zu nehmende oder in anderer Weise sicherzustellende Urschriften handelt, die als Beweismittel von Bedeutung sind oder der Einziehung oder dem Verfall unterliegen. Interne Verfügungen sind in elektronischer Form zu erstellen.
Die Akten werden elektronisch geführt. Akten, die in Papierform angelegt wurden, können in Papierform weitergeführt werden. Sie können auch ab einem bestimmten…
Werden die Akten elektronisch geführt, sollen Strafverfolgungsbehörden und Gerichte einander Dokumente als elektronisches Dokument übermitteln. Die…
Werden Akten elektronisch geführt, sind sämtliche zu den Akten gehörenden Dokumente, für eine Übertragung geeignete Schriftstücke und Gegenstände des…
Elektronische Akten sollen elektronisch übermittelt werden, wenn die empfangende Stelle die Akten elektronisch führt. Führt die empfangende Stelle noch keine…
Schriftstücke oder sonstige Unterlagen, die nach Anlegen der elektronischen Akte in Papierform eingereicht werden und für eine Übertragung geeignet sind, sind…
Bei der elektronischen Aktenführung sind alle Daten vorzuhalten, die erforderlich sind, um den für die Übermittlung von elektronischen Akten vorgesehenen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.