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Die WestLB AG erhält in Erfüllung der Eckpunktevereinbarung vom 29. Juni 2011 vom Land Nordrhein-Westfalen eine Milliarde Euro im Wege einer Erhöhung ihres Grundkapitals oder als stille Einlage bis zum 30. Juni 2012. Alternativ kann das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen vom Finanzmarktstabilisierungsfonds eine Milliarde Euro von dessen stiller Einlage in der WestLB AG übernehmen.
Der Landtag Nordrhein-Westfalen stimmt einer Nachbefüllung der Ersten Abwicklungsanstalt nach § 8a Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz vom 17. Oktober 2008…
Mit dem Tage des In-Kraft-Tretens dieses Gesetzes werden das Stammkapital und die Kapitalrücklage der Westdeutschen Landesbank Girozentrale zum teilweisen…
Das Land Nordrhein-Westfalen hat sich vertraglich verpflichtet, bis zur Höhe von 5 Milliarden Euro das Ausfallrisiko aus Finanzinstrumenten zu übernehmen, deren…
Gemäß § 65 Absatz 7 der Landeshaushaltsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. April 1999 (GV. NRW S. 158) in der jeweils geltenden Fassung wird in…
Anrechnung Die Abgabe der Erklärung nach Absatz 1 darf nur unter der Bedingung erfolgen, dass im Gegenzug ein Betrag in Höhe von 2 140 000 000 Euro auf die zu…
Die Gewährträger der Landesbank Nordrhein-Westfalen stellen bis einschließlich zum 18. Juli 2005 sicher, dass die WestLB AG ihre Verpflichtungen erfüllen kann.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.