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Der Landtag Nordrhein-Westfalen stimmt einer Nachbefüllung der Ersten Abwicklungsanstalt nach § 8a Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz vom 17. Oktober 2008 (BGBl. I S. 1982), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 206), mit allen nichtstrategienotwendigen Geschäftsbereichen und Risikopositionen der WestLB AG oder ihrer Tochtergesellschaften in Ansehung der damit verbundenen Risikoerhöhung zu. Die vom Land Nordrhein-Westfalen gegenüber der Ersten Abwicklungsanstalt übernommene Garantie und Verlustausgleichspflicht nach § 20 Absatz 8 Satz 3 Haushaltsgesetz 2009 vom 17. Februar 2009 (GV. NRW. S.64), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Dezember 2009 (GV. NRW. S.656), gelten auch für die Nachbefüllung nach Satz 1.
Das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen wird ermächtigt, die vom Land Nordrhein-Westfalen gegenüber der Ersten Abwicklungsanstalt bis zu einem Höchstbetrag in Höhe von 482 Millionen Euro übernommene Garantie für erwartete Verluste nach § 20 Absatz 8 Satz 3 Haushaltsgesetz 2009 vom 17. Februar 2009 (GV. NRW. S.64), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Dezember 2009 (GV. NRW. S.656), in Höhe von 72,5 Millionen Euro in eine Eigenkapitalgarantie für die Erste Abwicklungsanstalt umzuwandeln.
Für Verbindlichkeiten und Zahlungsverpflichtungen einer landesrechtlichen Abwicklungsanstalt im Sinne des Absatzes 1 kann das Land eine § 8a Absatz 4 Satz 1…
Das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen wird ermächtigt, die auf der Grundlage des § 20 Absatz 8 Satz 3 Haushaltsgesetz 2009 vom 17. Februar 2009…
Das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen wird ermächtigt, die unbeschränkte Verlustausgleichspflicht des Landschaftsverbandes Rheinland und des…
Das Land Nordrhein-Westfalen hat sich vertraglich verpflichtet, bis zur Höhe von 5 Milliarden Euro das Ausfallrisiko aus Finanzinstrumenten zu übernehmen, deren…
Die WestLB AG erhält in Erfüllung der Eckpunktevereinbarung vom 29. Juni 2011 vom Land Nordrhein-Westfalen eine Milliarde Euro im Wege einer Erhöhung ihres…
Atomrechtliche Deckungsvorsorge Das Ministerium der Finanzen wird ermächtigt, Gewährleistungsverpflichtungen des Landes nach § 14 Absatz 2 des Atomgesetzes in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.