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Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.
Die Landesregierung berichtet dem Landtag bis zum 31. Dezember 2027 und danach alle fünf Jahre über die Notwendigkeit des Fortbestehens des Gesetzes. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Die Ministerpräsidentin Für den Finanzminister Der Minister für Arbeit, Integration und Soziales Für den Minister für Inneres und Kommunales Der Justizminister Für die Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung Die Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport Zum Textanfang
Die Landesregierung berichtet dem Landtag bis zum Ende des Jahres 2014 über die Notwendigkeit des Fortbestehens dieses Gesetzes.“ Die Landesregierung…
Die Landesregierung berichtet dem Landtag bis zum 31. Dezember 2016 und danach alle fünf Jahre über die Notwendigkeit des Fortbestehens dieses Gesetzes. Die…
Dieses Gesetz tritt am 28. Dezember 2009 in Kraft. Das für Wirtschaft zuständige Ministerium berichtet im Einvernehmen mit dem Innenministerium der…
Die Landesregierung berichtet dem Landtag bis zum 31. Dezember 2016 und danach alle fünf Jahre über die Notwendigkeit des Fortbestehens dieser Verordnung. Die…
Dieses Gesetz tritt mit Wirkung zum 1. Dezember 2011 in Kraft. Die Landesregierung überprüft für die gemäß § 3 und § 4 teilnehmenden Gemeinden bis zum Ablauf…
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2014 in Kraft.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.