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Die Regelungen des zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Freien und Hansestadt Hamburg geschlossenen Staatsvertrages über die Voraussetzungen zur Ausstattung und Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Stiftung „Zoologisches Forschungsmuseum Alexander Koenig - Leibniz-Institut für Biodiversität der Tiere“ beziehungsweise „Leibniz-Institut zur Analyse des Biodiversitätswandels“ mit den Standorten Bonn und Hamburg vom 8./21. April 2021 (GV. NRW. S. 654) bleiben unberührt.
Dem Staatsvertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Voraussetzungen zur Ausstattung und Finanzierung der…
Das Land Nordrhein-Westfalen errichtet auf Dauer eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts unter dem Namen „Zoologisches Forschungsmuseum Alexander…
Die Stiftung tritt im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge an die Stelle des Landes Nordrhein-Westfalen in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des…
Die Zuwendungen des Bundes, des Landes Nordrhein-Westfalen, der Freien und Hansestadt Hamburg sowie der übrigen Länder, die die Stiftung zur Erfüllung ihrer…
auf die Stiftung Zoologisches Forschungsmuseum Alexander Koenig - Leibniz-Institut für Biodiversität der Tiere,
bei der Stiftung Zoologisches Forschungsmuseum Alexander Koenig - Leibniz-Institut für Biodiversität der Tiere und der Stiftung Deutsche Zentralbibliothek für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.