Art. 1 Nr. 90 32025L0002RICHTLINIE (EU) 2025/2 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. November 2024 zur Änderung der Richtlinie 2009/138/EG im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit, die Aufsichtsqualität, die Berichterstattung, langfristige Garantien, makroprudenzielle Instrumente, Nachhaltigkeitsrisiken, die Gruppenaufsicht und die grenzüberschreitende Aufsicht sowie zur Änderung der Richtlinien 2002/87/EG und 2013/34/EU (Text von Bedeutung für den EWR)
In Artikel 252 Unterabsatz 1 werden die Worte „einem Kreditinstitut im Sinne der Richtlinie 2006/48/EG und/oder einer Wertpapierfirma im Sinne der Richtlinie…
§ 6 NRW-27181Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Geldern
Die Gemeinden Wachtendonk und Wankum werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Wachtendonk. II. Abschnitt…
Erwägungsgrund 1 32026D0735BESCHLUSS (EU) 2026/735 DES RATES vom 17. März 2026 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens (Überprüfung der Europäischen Aufsichtsbehörden) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) 2019/2175 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2019 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 zur Errichtung…
Art. 1 Nr. 102 Buchst. a 32024R1623VERORDNUNG (EU) 2024/1623 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 im Hinblick auf Vorschriften für das Kreditrisiko, das Risiko einer Anpassung der Kreditbewertung, das operationelle Risiko, das Marktrisiko und die Eigenmitteluntergrenze (Output-Floor) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Überschrift erhält folgende Fassung: „Ausfall eines Schuldners oder einer Kreditfazilität“
Art. 1 32017D0041BESCHLUSS (EU) 2017/2444 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 8. Dezember 2017 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2015/2332 über einen Verfahrensrahmen für die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Euro-Münzen (EZB/2017/41)
Der Beschluss (EU) 2015/2332 (EZB/2015/43) wird wie folgt geändert:
Art. 1 32009R0044Die Verordnung (EG) Nr. 1338/2001 wird wie folgt geändert: 1. Artikel 2 wird wie folgt geändert: a) Buchstabe c erhält folgende Fassung: „c) ‚Kreditinstitute‘…