Art. 1 32025L0002
Die Richtlinie 2009/138/EG wird wie folgt geändert:
In Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe a erhält Ziffer iv folgende Fassung:
In Artikel 4 Absatz 1 erhalten die Buchstaben a, b und c folgende Fassung:
Artikel 6 wird wie folgt geändert:
Absatz 1 Buchstabe a erhält folgende Fassung:
Absatz 2 erhält folgende Fassung:
Absatz 3 wird gestrichen.
Artikel 8 Nummer 3 wird gestrichen.
Artikel 13 wird wie folgt geändert:
Nummer 7 Buchstabe b wird gestrichen.
Die folgenden Nummern werden eingefügt:
Die Nummern 15 und 16 erhalten folgende Fassung:
Unter Nummer 18 werden die Worte Artikel 1 der Richtlinie 83/349/EWG durch die Worte Artikel 22 Absätze 1 und 2 der Richtlinie 2013/34/EU ersetzt.
Nummer 19 erhält folgende Fassung:
Nummer 22 wird wie folgt geändert:
Unter Buchstabe a werden die Worte Artikel 4 Absatz 1 Nummer 14 der Richtlinie 2004/39/EG durch die Worte Artikel 4 Absatz 1 Nummer 21 der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates ersetztRichtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente sowie zur Änderung der Richtlinien 2002/92/EG und 2011/61/EU (ABl. L 173 vom 12.6.2014, S. 349 ). .
Unter Buchstabe b Ziffer i werden die Worte Richtlinie 2004/39/EG durch die Worte Richtlinie 2014/65/EU ersetzt.
Nummer 25 wird wie folgt geändert:
Unter Buchstabe a werden die Worte des Artikels 4 Absatz 1 Nummern 5 bzw. 21 der Richtlinie 2006/48/EG durch die Worte des Artikels 4 Absatz 1 Nummern 1, 18 und 26 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des RatesVerordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 (ABl. L 176 vom 27.6.2013, S. 1 ). . ersetzt
Unter Buchstabe c werden die Worte Richtlinie 2004/39/EG durch die Worte Richtlinie 2014/65/EU ersetzt.
Nummer 27 wird wie folgt geändert:
Unterabsatz 1 Buchstabe c Ziffer ii erhält folgende Fassung:
In Unterabsatz 2 werden die Worte Richtlinie 83/349/EWG durch die Worte Richtlinie 2013/34/EU ersetzt.
Folgende Nummern werden angefügt:
In Artikel 18 Absatz 1 wird folgender Buchstabe angefügt:
In Artikel 23 Absatz 1 wird folgender Buchstabe angefügt:
In Artikel 24 Absatz 2 Unterabsatz 2 werden die Worte Richtlinie 2004/39/EG durch die Worte Richtlinie 2014/65/EU ersetzt.
Artikel 25 wird wie folgt geändert:
Absatz 3 erhält folgende Fassung:
Folgender Absatz wird angefügt:
In Artikel 25a werden die Worte der durch die Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates (1 ) errichteten Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) durch die Worte der EIOPA ersetzt.
In Artikel 26 wird folgender Absatz angefügt:
In Artikel 29 erhalten die Absätze 3 und 4 folgende Fassung:
Folgende Artikel werden eingefügt:
Artikel 30 Absatz 2 Unterabsatz 1 erhält folgende Fassung:
Artikel 35 wird wie folgt geändert:
Absatz 1 Satz 1 erhält folgende Fassung:
Folgender Absatz wird eingefügt:
Die Absätze 6, 7 und 8 werden gestrichen.
Absatz 9 erhält folgende Fassung:
Absatz 10 Unterabsatz 1 erhält folgende Fassung:
Absatz 11 wird gestrichen.
Folgender Absatz 12 wird angefügt:
Folgende Artikel werden eingefügt:
Artikel 36 Absatz 2 Buchstabe a erhält folgende Fassung:
Artikel 37 wird wie folgt geändert:
In Absatz 1 wird folgender Buchstabe angefügt:
Absatz 2 Unterabsatz 3 erhält folgende Fassung:
In Artikel 40 werden folgende Absätze angefügt:
Artikel 41 wird wie folgt geändert:
Absatz 1 Unterabsatz 3 erhält folgende Fassung:
Folgender Absatz wird eingefügt:
Absatz 3 erhält folgende Fassung:
Artikel 42 Absätze 2 und 3 erhält folgende Fassung:
Artikel 44 wird wie folgt geändert:
Absatz 2 wird wie folgt geändert:
Buchstabe e erhält folgende Fassung:
Folgende Unterabsätze werden angefügt:
Absatz 2a wird wie folgt geändert:
Unterabsatz 1 wird wie folgt geändert:
Buchstabe b wird wie folgt geändert:
Buchstabe c erhält folgende Fassung:
Unterabsatz 3 erhält folgende Fassung:
Die folgenden Absätze werden eingefügt:
Artikel 45 wird wie folgt geändert:
In Absatz 1 Unterabsatz 2 werden folgende Buchstaben eingefügt:
Die folgenden Absätze werden eingefügt:
Absatz 2a erhält folgende Fassung:
Absatz 5 erhält folgende Fassung:
Die folgenden Absätze werden angefügt:
Folgender Artikel wird eingefügt:
Artikel 51 erhält folgende Fassung:
Folgender Artikel wird eingefügt:
Artikel 52 wird wie folgt geändert:
In Absatz 1 werden folgende Buchstaben angefügt:
In Absatz 2 wird folgender Buchstabe angefügt:
Absatz 3 erhält folgende Fassung:
Artikel 53 Absatz 4 erhält folgende Fassung:
In Artikel 56 wird folgender Absatz angefügt:
Artikel 58 Absatz 3 Buchstaben a und b erhalten folgende Fassung:
In Artikel 60 Absatz 1 Buchstabe a werden die Worte des Artikels 1a Nummer 2 der Richtlinie 85/611/EWG durch die Worte des Artikels 2 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2009/65/EG ersetzt.
Artikel 62 Absatz 1 Satz 1 erhält folgende Fassung:
In Artikel 63 Absatz 2 werden die Worte Richtlinie 2004/39/EG durch die Worte Richtlinie 2014/65/EU ersetzt.
In Artikel 64 wird folgender Absatz angefügt:
In Artikel 68 Absatz 1 wird folgender Unterabsatz nach Unterabsatz 1 eingefügt:
Artikel 70 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
Unter Buchstabe a werden die Worte Europäische Zentralbank (EZB) durch das Wort EZB ersetzt.
Unter Buchstabe c werden die Worte mit der Verordnung (EU) Nr. 1092/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates (1 ) eingerichtete Europäische Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) durch das Wort ESRB ersetzt.
In Artikel 72 Absatz 1 erhält der einleitende Teil folgende Fassung:
Artikel 77 wird wie folgt geändert:
Absatz 5 Unterabsatz 1 erhält folgende Fassung:
Die folgenden Absätze werden angefügt:
Artikel 77a erhält folgende Fassung:
In Artikel 77b Absatz 1 wird folgender Unterabsatz angefügt:
Artikel 77d wird wie folgt geändert:
Die Absätze 1 bis 4 erhalten folgende Fassung:
Artikel 77e wird wie folgt geändert:
Absatz 1 wird wie folgt geändert:
Folgende Buchstaben werden eingefügt:
Buchstabe c erhält folgende Fassung:
Folgender Buchstabe wird angefügt:
Folgender Absatz wird eingefügt:
Absatz 2 Unterabsatz 1 erhält folgende Fassung:
Absatz 3 Unterabsatz 2 erhält folgende Fassung:
Folgender Absatz wird angefügt:
Artikel 86 wird wie folgt geändert:
Absatz 1 wird wie folgt geändert:
Folgender Buchstabe wird eingefügt:
Buchstabe b erhält folgende Fassung:
Buchstabe i erhält folgende Fassung:
Die folgenden Absätze werden eingefügt:
Folgender Absatz wird eingefügt:
In Artikel 92 erhalten die Absätze 1a und 2 folgende Fassung:
Artikel 95 Unterabsatz 2 erhält folgende Fassung:
Artikel 96 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
In Artikel 105 wird folgender Absatz angefügt:
Folgender Artikel wird eingefügt:
Artikel 106 Absatz 3 erhält folgende Fassung:
Artikel 109 erhält folgende Fassung:
Artikel 111 wird wie folgt geändert:
Absatz 1 wird wie folgt geändert:
Die Buchstaben l und m erhalten folgende Fassung:
Folgende Unterabsätze werden angefügt:
Folgender Absatz wird eingefügt:
Absatz 3 erhält folgende Fassung:
Artikel 112 Absatz 7 erhält folgende Fassung:
In Artikel 122 wird folgender Absatz angefügt:
Artikel 132 wird wie folgt geändert:
In Absatz 3 Unterabsatz 2 werden die Worte Richtlinie 85/611/EWG durch die Worte Richtlinie 2009/65/EG ersetzt.
Die folgenden Absätze werden angefügt:
In Artikel 133 Absatz 3 werden die Worte Richtlinie 85/611/EWG durch die Worte Richtlinie 2009/65/EG ersetzt.
Folgender Artikel wird eingefügt:
Artikel 138 Absatz 4 wird wie folgt geändert:
Unterabsatz 1 erhält folgende Fassung:
Unterabsatz 2 Satz 1 erhält folgende Fassung:
Artikel 139 erhält folgende Fassung:
Artikel 141 erhält folgende Fassung:
In Artikel 144 wird folgender Absatz angefügt:
In Titel I wird folgendes Kapitel eingefügt:
Artikel 145 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
Buchstabe c erhält folgende Fassung:
Unterabsatz 2 wird gestrichen;
Artikel 149 erhält folgende Fassung:
Die Überschrift von Abschnitt 2A in Kapitel VIII erhält folgende Fassung:
Artikel 152a Absatz 2 erhält folgende Fassung:
Folgende Artikel werden eingefügt:
Artikel 152b wird wie folgt geändert:
Absatz 4 erhält folgende Fassung:
Die folgenden Absätze werden angefügt:
Artikel 153 erhält folgende Fassung:
Artikel 212 wird wie folgt geändert:
Absatz 1 wird wie folgt geändert:
unter Buchstabe a werden die Worte Artikel 12 Absatz 1 der Richtlinie 83/349/EWG durch die Worte Artikel 22 Absatz 7 der Richtlinie 2013/34/EU ersetzt;
unter Buchstabe b werden die Worte Artikel 12 Absatz 1 der Richtlinie 83/349/EWG durch die Worte Artikel 22 Absatz 7 der Richtlinie 2013/34/EU ersetzt;
Buchstabe c erhält folgende Fassung:
Buchstabe f erhält folgende Fassung:
Folgender Buchstabe wird eingefügt:
Absatz 2 Unterabsatz 1 erhält folgende Fassung:
Die folgenden Absätze werden angefügt:
Artikel 213 wird wie folgt geändert:
Absatz 2 erhält folgende Fassung:
In Absatz 5 werden die Worte Richtlinie 2006/48/EG durch die Worte Richtlinie 2013/36/EU ersetzt.
Folgende Artikel werden eingefügt:
Artikel 214 wird wie folgt geändert:
Absatz 1 erhält folgende Fassung:
In Absatz 2 wird nach Unterabsatz 1 folgender Unterabsatz eingefügt:
Die folgenden Absätze werden angefügt:
Artikel 220 wird wie folgt geändert:
In Absatz 1 werden die Worte in den Artikeln 221 bis 233 festgelegten durch die Worte in den Artikeln 221 bis 233a festgelegten ersetzt;
Absatz 2 Unterabsatz 2 erhält folgende Fassung:
Folgender Absatz wird angefügt:
Artikel 221 wird wie folgt geändert:
Folgender Absatz wird eingefügt:
In Absatz 2 wird folgender Buchstabe angefügt:
Artikel 222 wird wie folgt geändert:
Absatz 4 erhält folgende Fassung:
Folgender Absatz wird angefügt:
Artikel 226 wird wie folgt geändert:
Der Titel erhält folgende Fassung:
Folgender Absatz wird angefügt:
In Artikel 227 Absatz 1 Unterabsatz 1 werden nach den Worten Artikel 233 die Worte und Artikel 233a eingefügt.
Artikel 228 erhält folgende Fassung:
In Artikel 229 wird folgender Absatz angefügt:
In Titel III Kapitel II Abschnitt 1 Unterabschnitt 3 wird folgender Artikel 229a angefügt:
Artikel 230 wird wie folgt geändert:
Absatz 1 erhält folgende Fassung:
Absatz 2 wird wie folgt geändert:
In Unterabsatz 2 wird folgender Buchstabe angefügt:
Der folgende Unterabsatz wird angefügt:
In Artikel 232 Unterabsatz 1 werden im einleitenden Satz die Worte gemäß Artikel 37 Absatz 1 Buchstaben a bis d durch die Worte gemäß Artikel 37 Absatz 1 Buchstaben a bis e ersetzt.
Artikel 233 wird wie folgt geändert:
Absatz 1 Buchstabe b erhält folgende Fassung:
Absatz 2 wird wie folgt geändert:
Buchstabe b erhält folgende Fassung:
Der folgende Buchstabe wird angefügt:
Absatz 3 wird wie folgt geändert:
Buchstabe b erhält folgende Fassung:
Der folgende Buchstabe wird angefügt:
Folgende Artikel werden eingefügt:
Artikel 234 erhält folgende Fassung:
Artikel 244 Absatz 3 Unterabsatz 3 erhält folgende Fassung:
Artikel 245 wird wie folgt geändert:
In Absatz 1 werden die Worte den Absätzen 2 und 3 durch die Worte den Absätzen 2, 3 und 3a ersetzt.
Folgender Absatz wird eingefügt:
Artikel 246 wird wie folgt geändert:
Absatz 1 erhält folgende Fassung:
In Absatz 2 werden folgende Unterabsätze angefügt:
Absatz 4 Unterabsatz 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:
Folgender Absatz wird angefügt:
In Titel III wird folgendes Kapitel eingefügt:
In Artikel 252 Unterabsatz 1 werden die Worte einem Kreditinstitut im Sinne der Richtlinie 2006/48/EG und/oder einer Wertpapierfirma im Sinne der Richtlinie 2004/39/EG durch die Worte einem Kreditinstitut im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und/oder einer Wertpapierfirma im Sinne der Richtlinie 2014/65/EU ersetzt.
In Artikel 254 wird folgender Absatz angefügt:
Artikel 256 wird wie folgt geändert:
Absatz 1 erhält folgende Fassung:
Absatz 2 Buchstabe b erhält folgende Fassung:
Absatz 4 erhält folgende Fassung:
Folgende Artikel werden eingefügt:
Artikel 257 erhält folgende Fassung:
Artikel 258 wird wie folgt geändert:
Absatz 2 erhält folgende Fassung:
Die folgenden Absätze werden eingefügt:
Artikel 262 wird wie folgt geändert:
Absatz 1 Unterabsatz 1 erhält folgende Fassung:
Absatz 2 erhält folgende Fassung:
Folgender Absatz wird angefügt:
In Artikel 265 wird folgender Absatz eingefügt:
In Artikel 267 werden folgende Absätze angefügt:
Artikel 268 Absatz 1 Unterabsatz 1 wird wie folgt geändert:
Buchstabe a erhält folgende Fassung:
Buchstabe c erhält folgende Fassung:
Artikel 301a wird wie folgt geändert:
Absatz 2 wird wie folgt geändert:
Unterabsatz 2 erhält folgende Fassung:
Folgende Unterabsätze werden angefügt:
Absatz 3 erhält folgende Fassung:
Absatz 5 erhält folgende Fassung:
Artikel 304 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
Folgende Artikel werden eingefügt:
Artikel 305 Absätze 2 und 3 werden gestrichen.
Artikel 308a wird gestrichen.
Artikel 308b wird wie folgt geändert:
Die Absätze 5 bis 8 werden gestrichen.
Absatz 12 erhält folgende Fassung:
Absatz 17 Unterabsatz 1 erhält folgende Fassung:
Artikel 308c wird wie folgt geändert:
Folgender Absatz wird eingefügt:
Absatz 4 Buchstabe c erhält folgende Fassung:
Artikel 308d wird wie folgt geändert:
Folgender Absatz wird eingefügt:
Absatz 5 Buchstabe c erhält folgende Fassung:
Artikel 308e Absatz 1 erhält folgende Fassung:
Folgender Artikel wird eingefügt:
Artikel 309 Absatz 1 Unterabsatz 4 wird gestrichen.
Artikel 311 Absatz 2 wird gestrichen.
Anhang III wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Richtlinie geändert.