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Das Landesamt für Finanzen wird als eine dem für Finanzen zuständigen Ministerium (Ministerium) nachgeordnete Landesoberbehörde mit Sitz in Düsseldorf errichtet. Das Landesamt für Finanzen kann Außenstellen einrichten.
Die für die Finanzverwaltung zuständige oberste Landesbehörde bestimmt den Sitz der Landesoberbehörde, soweit durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist.
Das Landesamt für Finanzen ist Landesfinanzbehörde im Sinne des § 2 des Finanzverwaltungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. August 1971 (BGBl. I…
Das Rechenzentrum der Finanzverwaltung ist eingerichtet als Landesfinanzbehörde mit Sitz in Kaarst.
Auf das Landesamt für Finanzen[1] werden folgende Aufgaben übertragen:
Auf das Landesamt für Finanzen[1] wird folgende Aufgabe übertragen
Die Landesbank Nordrhein-Westfalen ist mit dem Tage des In-Kraft-Tretens dieses Gesetzes als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit dem Sitz in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.